Brandschutztechnik in Gebäuden

rauchmelderDie Massnahmen und technischen Einrichtungen in Gebäuden, die die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von sowohl Rauch, wie auch Feuer, verhindern und eindämmen sowie wirksame Lösch- und auch Rettungsarbeiten ermöglichen sollen, werden als Brandschutz bezeichnet. Hierbei wird zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz unterschieden. Sämtliche bauliche und bautechnische Maßnahmen und Einrichtungen, die dem Brandschutz dienen, fallen als Maßnahmen des baulichen Brandschutzes in die Kategorie vorbeugender Brandschutz.

Baulicher Brandschutz

Die Massnahmen des baulichen Brandschutzes sind europaweit normiert und standardisiert durch einzelne DIN-Normen, je nach Ausführung des jeweiligen Gebäudes. So beziehen sich DIN EN 13501 und DIN EN 1992-1-2 auf Gebäude aus Stahlbeton, DIN EN 1993-1-2 auf Gebäude aus Stahl, DIN EN 1995-1-2 auf Holzbauten und DIN 18230 auf industriell genutzte Bauten. Normiert sind nicht nur Baustoffe und Bauteile von Gebäuden, sondern das gesamte Brandschutz-Equipment wie Fluchtwege und Löscheinrichtungen im Inneren der Gebäude. Der anlagentechnische Bautenschutz, wie er beispielsweise von Siemens Österreich gefertigt wird, beinhaltet dabei brandentlastende Elektroinstallationen und Fehlerstromschutzschalter, Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675, Rauchansaugsysteme, Anlagen zur optischen und akustischen Warnung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Löschwasserspeicher, selbsttätige Feuerlöschanlagen, Fluchttüren und Fluchtwege, Einrichtungen der Notbeleuchtung von Fluchttüren und Fluchtwegen, Handfeuerlöscher, Überdrucklüftungsanlagen, Feuerschotten und Brandschutzklappen. All diese Einrichtungen sind durch den Gesetzgeber normiert, ebenso die Massnahmen für deren Betrieb, Wartung und Instandhaltung. Ferner zählen zu den durch den Gesetztgeber festgeschriebenen brandschutztechnischen Massnahmen in Gebäuden deren Aufteilung in einzelne Brandabschnitte, die sich durch Brandwände und Brandschutztüren wirksam voneinander abgrenzen lassen müssen; die Fluchtwegplanung für den Brandfall; die Einrichtung technischer Massnahmen zur automatischen reaktiven Brandbekämpfung wie Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen und technischer Einrichtungen zur aktiven Brandvermeidung wie Installationen zur Sauerstoffreduktion.

Besondere bautechnische Einrichtungen

Auch hat es sich in modernen Gebäuden bereits durchgesetzt, sogenannte halogenfreie Leitungen zu verlegen, die, sofern sie Wände durchdringen, innerhalb der Wände jeweils mit Brandschotten abgesichert werden. Öffentliche Gebäude wie Flughäfen, Bahnhöfe, Schulen, Universitäten, Kongresshallen, insbesondere jedoch öffentliche Gebäude, in denen sich Menschen mit reduzierter Beweglichkeit aufhalten (KLiniken, Seniorenwohnheime) müssen über besondere brandschutztechnische Einrichtungen und zusätzliche Standards verfügen.