Aufzüge gibt es in fast allen Farben und Formen. Deswegen muss auch zwischen den verschiedenen Aufzugtypen unterschieden werden. Bei Lastenaufzügen wurde z.B. eine vereinfache Variante hinsichtlich der Bauweise verwendet. Für diese Vorrichtungen wird meistens ein bestimmter Personenkreis, der häufig Schulungen erhält, bestimmt. Nur diese Personen dürfen den Lastenaufzug dann bedienen. Deswegen durfte in der Vergangenheit auch auf Fahrkorbtüren verzichtet werden. Da sich aber teils schwere Unfälle auch mit Todesfolge ereigneten muss ein Lastenaufzug nun zur Sicherheit über eine Lichtvorrichtung verfügen. Außerdem benötigen Lastenaufzüge jetzt grundsätzlich Kabinenschlusstüren.
Güteraufzüge werden nach der Verordnung nur für den Transport von Gütern genutzt. D.h., dass sich keine Personen mit den Gütern im Aufzug befinden dürfen. Hierbei ist das Betreten auch zum Be- und Entladen verboten. Aus diesem Grund darf sich in der Aufzugkabine auch keine Bedienvorrichtung befinden sondern der Aufzug muss von außen bedienbar sein.
Zu den Güteraufzügen zählen auch Kleinlastenaufzüge wie sie in Bürogebäuden zu finden sind, sowie Speiseaufzüge in Restaurants oder Villen.
Der längste und höchstgelegene Autoaufzug der Welt befindet sich im Shanghai World Financial Center. Man findet ihn im 94. Stockwerk auf 423 Metern Höhe. Er hat eine Traglast von drei Tonnen und erreicht die Ausstellungshalle im 94. Stockwerk in rund zwei Minuten.
Normale Autoaufzüge sind für eine Traglast von 2000 Kg zugelassen.
Ein Bauaufzug wird zum Befördern von Personen und Bauutensilien während der Bauphase benutzt. Diese Aufzüge werden auch als Kletteraufzüge bezeichnet da sie meist an Gittermasten, welche übereinander geschraubt werden, befestigt sind. Die Aufzüge dürfen nur von speziell eingeführten Personen benutzt werden, da sie sich im Falle einer Störung selbst aus den Kabinen befreien müssen.